KSK Sigmaringen im ehemaligen Ständehaus Aka Parlament
Das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen ist eine Monarchie. Die regierenden Fürsten Anton Aloys (reg. 1785-1831), Karl (reg. 1831-1848) und Karl Anton (reg. 1848-1849) gehören der schwäbischen Linie des Hauses Hohenzollern an.
Die revolutionären Unruhen 1830 veranlassen Fürst Karl, kurz nach seinem Regierungsantritt 1831 eine Ständeversammlung einzuberufen und einen Verfassungsentwurf vorzulegen. Mit der am 11. Juli 1833 vom Fürsten unterzeichneten Verfassung wird Hohenzollern-Sigmaringen konstitutionelle Monarchie, wobei die Stellung des Fürsten im Sinne des „monarchischen Prinzips" der Wiener Schlussakte ein deutliches Übergewicht hat. Der Ständeversammlung gehören 14 durch indirekte Wahl bestimmte und auf sechs Jahre gewählte Abgeordnete an. Hinzu kommen zwei Vertreter der fürstlichen Standesherren, der Familien Fürstenberg und Thurn und Taxis, sowie ein Vertreter der Geistlichkeit. Die wesentlichen Rechte der Ständeversammlung bestehen in der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, der Steuerbewilligung, im Budgetrecht und dem Beschwerde- und Anklagerecht. Die Sigmaringer Verfassung enthält auch einen Grundrechte-Katalog, in dem unter anderem die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Ablösung der Frondienste sowie die Auswanderungsfreiheit und die Freiheit der Presse zugesichert werden. Die Religionsfreiheit wird zwar proklamiert, die staatsbürgerlichen Rechte erhalten aber weiterhin nur Angehörige der anerkannten christlichen Konfessionen. Die Verfassung erkennt das 1821 vereinbarte Familienstatut des Hauses Hohenzollern und damit auch die preußische Eventualerbfolge an.
Unter dem Eindruck der Revolution von 1848/49 überzeugt, die eigene Herrschaft nicht mehr erhalten zu können, dankt Fürst Karl Anton zugunsten Preußens ab. Der am 7. Dezember 1849 unterzeichnete Abtretungsvertrag basiert auf den hohenzollerischen Familienverträgen und sichert dem Fürsten die Domänen als Privateigentum sowie eine Jahresrente zu.
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Das in den Jahren 1846 bis 1948 nach den Plänen des Werkmeisters Wilhelm Laur erbaute Ständehaus erhielt seinen Namen nach dem Ständesaal und nach seiner einstmals geplanten Bestimmung als Landtagsgebäude.
Die Verfassung von 1833 sah eine landständische Vertretung vor. Jedoch wurde das Fürstentum Hohenzollern nach den revolutionären Unruhen in den Jahren 1848/49 an Preußen übergeben.
Das Gebäude beherbergt seit nunmehr rund 175 Jahren die Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen.
Typisch in ihrer Ausprägung und genau so formvollendet präsentieren sich Stände- und Landeshaus. Erstgenanntes wurde 1846 als Parlamentsgebäude für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen errichtet. Nachdem die Fürsten der Revolution (1848-49) zu Folge ihr Land an den König von Preußen abgetreten hatten, wurde der Komplex als Behörden- und Gerichtsgebäude genutzt. Das nahe Landeshaus beherbergte seit 1891 den Kommunallandtag des preußischen Regierungsbezirkes.
KSK Sigmaringen im ehemaligen Ständehaus Aka Parlament
Das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen ist eine Monarchie. Die regierenden Fürsten Anton Aloys (reg. 1785-1831), Karl (reg. 1831-1848) und Karl Anton (reg. 1848-1849) gehören der schwäbischen Linie des Hauses Hohenzollern an.
Die revolutionären Unruhen 1830 veranlassen Fürst Karl, kurz nach seinem Regierungsantritt 1831 eine Ständeversammlung einzuberufen und einen Verfassungsentwurf vorzulegen. Mit der am 11. Juli 1833 vom Fürsten unterzeichneten Verfassung wird Hohenzollern-Sigmaringen konstitutionelle Monarchie, wobei die Stellung des Fürsten im Sinne des „monarchischen Prinzips" der Wiener Schlussakte ein deutliches Übergewicht hat. Der Ständeversammlung gehören 14 durch indirekte Wahl bestimmte und auf sechs Jahre gewählte Abgeordnete an. Hinzu kommen zwei Vertreter der fürstlichen Standesherren, der Familien Fürstenberg und Thurn und Taxis, sowie ein Vertreter der Geistlichkeit. Die wesentlichen Rechte der Ständeversammlung bestehen in der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, der Steuerbewilligung, im Budgetrecht und dem Beschwerde- und Anklagerecht. Die Sigmaringer Verfassung enthält auch einen Grundrechte-Katalog, in dem unter anderem die Aufhebung der Leibeigenschaft und die Ablösung der Frondienste sowie die Auswanderungsfreiheit und die Freiheit der Presse zugesichert werden. Die Religionsfreiheit wird zwar proklamiert, die staatsbürgerlichen Rechte erhalten aber weiterhin nur Angehörige der anerkannten christlichen Konfessionen. Die Verfassung erkennt das 1821 vereinbarte Familienstatut des Hauses Hohenzollern und damit auch die preußische Eventualerbfolge an.
Unter dem Eindruck der Revolution von 1848/49 überzeugt, die eigene Herrschaft nicht mehr erhalten zu können, dankt Fürst Karl Anton zugunsten Preußens ab. Der am 7. Dezember 1849 unterzeichnete Abtretungsvertrag basiert auf den hohenzollerischen Familienverträgen und sichert dem Fürsten die Domänen als Privateigentum sowie eine Jahresrente zu.
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Das in den Jahren 1846 bis 1948 nach den Plänen des Werkmeisters Wilhelm Laur erbaute Ständehaus erhielt seinen Namen nach dem Ständesaal und nach seiner einstmals geplanten Bestimmung als Landtagsgebäude.
Die Verfassung von 1833 sah eine landständische Vertretung vor. Jedoch wurde das Fürstentum Hohenzollern nach den revolutionären Unruhen in den Jahren 1848/49 an Preußen übergeben.
Das Gebäude beherbergt seit nunmehr rund 175 Jahren die Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen.
Typisch in ihrer Ausprägung und genau so formvollendet präsentieren sich Stände- und Landeshaus. Erstgenanntes wurde 1846 als Parlamentsgebäude für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen errichtet. Nachdem die Fürsten der Revolution (1848-49) zu Folge ihr Land an den König von Preußen abgetreten hatten, wurde der Komplex als Behörden- und Gerichtsgebäude genutzt. Das nahe Landeshaus beherbergte seit 1891 den Kommunallandtag des preußischen Regierungsbezirkes.