20.01.2024 – Hamburg – Antirepression: „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!“

by PM Cheung Photography

Am 20.01.2024 haben in Hamburg über 1.600 Menschen gegen autoritäre Formierung von Staat und Gesellschaft, Klassenjustiz, staatliche Überwachung und Repression demonstriert. Der Protest richtete sich außerdem gegen die Kriminalisierung von Antifaschismus, institutionellen Rassismus, rassistische und tödliche Polizeigewalt. Lautstark forderten die Demonstrant*innen die Entnazifizierung der mit rechtsradikalen Netzwerken durchsetztem Sicherheitsbehörden, die Freilassung aller politischen Gefangenen sowie die Streichung des „Schnüffelparagraph“ § 129 im Strafgesetzbuch.

Anlass für die Demonstration ist der dritte Anlauf im sogenannten Rondenbarg-Komplex. Seit dem 18. Januar stehen sechs Personen wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration vor dem Hamburger Landgericht. In den vergangenen Jahren wurden bereits zwei weitere Prozesse in dieser Sache vorzeitig abgebrochen. Für den dritten Prozess sind vorläufig 25 Prozesstage bis August 2024 vor dem Landgericht angesetzt. Die sechs betroffenen Angeklagten kommen aus dem gesamten Bundesgebiet.

In dem Massenprozess sind über 80 Personen angeklagt, die im Sommer 2017 gegen den G20-Gipfel in Hamburg auf der Straße waren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich an einem Aufzug am Morgen des 7. Juli 2017 beteiligt zu haben, aus dem heraus Steine auf eine Einheit der Bundespolizei geworfen wurden. Die Polizisten hatten daraufhin den Aufzug in der Straße Rondenbarg gewaltsam gestoppt und die Teilnehmer festgesetzt. Bei dem Polizeieinsatz wurden viele Personen verletzt, elf so schwer das sie sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.

Im Nachhinein gab es Zweifel, ob tatsächlich die Demonstrierenden zuerst die Polizei angegriffen hatten, wie von dieser behauptet. Dabei werden den einzelnen Angeklagten keine eigenen Gewalttaten vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage, weil sie nur bei einem gewalttätigen Aufmarsch dabei gewesen sein. Zudem gibt es nach wie vor erhebliche Zweifel, ob tatsächlich die Demonstrierenden zuerst die Polizei angegriffen hatten, wie von dieser behauptet.

Zu der Demonstration unter dem Motto „Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! Versammlungsfreiheit verteidigen!“ hatte das bundesweite Solidaritätsbündnis "Gemeinschaftlicher Widerstand“ aufgerufen. Sie fordert die Freilassung aller betroffenen Gefangenen, die Einstellung aller Verfahren und darüber hinaus erklärt sie sich solidarisch mit allen emanzipatorischen Kämpfen. Bis auf vereinzelte Rangeleien mit der Polizei, verlief die Demonstration weitgehend friedlich.


Über 1.600 Menschen sind am 20. Januar 2024 in Hamburg auf die Straße gegangen, um gegen autoritäre Formierung von Staat und Gesellschaft, Klassenjustiz, Überwachung und staatliche Repression zu protestieren. Lautstark forderten die Demonstrant*innen die Entnazifizierung der mit rechtsradikalen Netzwerken durchsetztem Sicherheitsbehörden, die Freilassung aller politischen Gefangenen sowie die Streichung des „Schnüffelparagraph“ § 129 im Strafgesetzbuch. Ihr Protest richtete sich aber auch gegen die zunehmende Kriminalisierung der Klimagerechtigkeitsbewegung, der zivilen Seenotrettung und des Antifaschismus.

Die Demonstrant*innen kritisierten, dass in der Vergangenheit vermehrt Anwendung des §129a/b des Strafgesetzbuch und fordern ihre ersatzlose Streichung. Gerade im sog. Antifa Ost-Verfahren sehen sie sich darin bestätigt, dass damit gezielt politische Strukturen ausgespäht und eingeschüchtert werden sollen. In dem langanhaltenden Prozess wurden im vergangenen Jahr vier Antifaschist*innen zu hoher Haftstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft warf ihnen unter anderem Körperverletzungen und die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB vor. Bei darauffolgenden Protesten rund um den sog. „Tag-X“ wurden auf dem Leipziger Heinrich-Schütz-Park über 1.300 Demonstrant*innen fast zwölf Stunden eingekesselt.

Anlass für den Protest ist die dritte Versuch der juristischen Aufbereitung des sog. G20 Rondenbarg-Prozess vorm Hamburger Landgericht. Bereits zwei Mal musste in den vergangenen Jahren vorzeitig abgebrochen werden. Seit dem 18. Januar stehen sechs Angeklagte wegen ihrer Teilnahme an einer Demonstration vor dem Landgericht. Für den dritten Anlauf sind nach jetzigem Stand 25 Prozesstage bis August 2024 angesetzt. Dadurch das die Angeklagten aus dem gesamten Bundesgebiet kommen, stellt die monatelange Verhandlung eine extreme Belastungssituation dar. Durch die damit verbundenen Fahrten zum Landgericht Hamburg, machen einen geordneten Arbeits- oder Ausbildungsalltag undenkbar.

In dem seit 2020 laufenden Massenprozess sind mehr als 80 Personen angeklagt, die im Sommer 2017 an einer Demonstration am Rondenbarg in Hamburg-Bahrenfeld dabei gewesen sein sollen. Ihnen allen wird die Teilnahme an einer nicht angemeldeten Demonstration und schwerer gemeinschaftlicher Landfriedensbruch in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, versuchte gefährliche Körperverletzung, die Bildung bewaffneter Gruppen und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Zuerst war es angedacht, die jüngsten Beschuldigten vor Gericht zu stellen, die zum Zeitpunkt der Proteste minderjährig waren. Der erste Prozess gegen den Italiener Fabio platzte allerdings im Jahre 2018, weil die zuständige Richterin in Mutterschutz ging. Bis dahin saß Angeklagte bereits fünf Monate in Untersuchungshaft. Im Dezember 2020 folgte ein Prozess gegen weitere fünf junge Angeklagte. Ein Jahr später entschied das Landgericht, diese Verhandlungen aufgrund der Corona-Pandemie abzubrechen.

Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant*innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 vom Protestcamp im Altonaer Volkspark Richtung Innenstadt aufgebrochen waren, um an einer Blockadeaktion teilzunehmen. In der Straße Am Rondenbarg trafen sie auf eine BFE-Einheit der Bundespolizei aus dem brandenburgischen Blumberg. Dort sollen die Einsatzkräfte der Polizei aus dem Aufzug heraus beworfen worden sein. Die Polizist*innen hatten daraufhin die Versammlung gewaltsam gestoppt und die Teilnehme*innen festgesetzt. Bei dem Polizeieinsatz wurden viele Personen verletzt, elf wurden sogar so schwer, das sie ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten.

Im Nachhinein gab es jedoch erhebliche Zweifel, ob tatsächlich die Demonstrierenden zuerst die Polizei angegriffen hatten, wie von dieser behauptet. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft gegen die Beteiligten Anklage. Dabei werden den einzelnen Angeklagten keine eigenen Gewalttaten vorgeworfen. Sie sollen nur bei einem gewalttätigen Aufmarsch dabei gewesen sein. Es steht in dem Prozess um eine gemeinschaftliche Tatbegehung im Raum. Keines der genannten Vorwürfe wird den Angeklagten individuell vorgeworfen, sondern es werden alle Demonstrant*innen pauschal beschuldigt.

In dem Rondenbarg-Komplex wird laut Aussage der Verteidiger*innen durch die Anklage eine „gemeinschaftliche Tat“ konstruiert. Doch seit den 70er Jahren wurde diese Rechtsprechung reformiert. Seitdem muss bei solchen Vorwürfen eine eigenständige Tatbeteiligung nachgewiesen werden, die bloße Anwesenheit reicht nicht mehr aus. Währenddessen bleibt der brutale Polizeieinsatz am Rondenbarg weiterhin ungesühnt. Bisher wurden alle Prozesse wegen Polizeigewalt beim G20-Gipfel eingestellt oder gar nicht erst verhandelt.

Zu der Demonstration hatte das bundesweite Solidaritätsbündnis "Gemeinschaftlicher Widerstand“ aufgerufen. Dabei wurde sie unterstützt von vielen linken Gruppen, Vereine und Initiative, darunter gehören unter anderem die „Antikapitalistische Linke München“, „ATIF – Föderation der Arbeiter*innen aus der Türkei in Deutschland“, die „Attac Hamburg“, die Ermittlungsausschüsse mehrere Städte, die „Rote Hilfe e.V.“ sowie mehrere Ortsgruppen, die „Redical [M] Göttingen“, das „Netzwerk Freiheit für alle politische Gefangenen“, das Berliner Bündnis „Zwangsräumung verhindern“, die „Revolutionäre Aktion Stuttgart“ sowie weitere.

Sie alle kritisieren, dass das Verfahren einen Angriff auf die Versammlungsfreiheit darstellt, die durch ein künftiges Gerichtsurteil als Mittel zur politischen Meinungsäußerung massiv eingeschränkt werden könnte. Aus ihrer Sicht ist der Rondenbarg-Prozess ein Paradebeispiel politischer Justiz. Mit dem Anklagekonstrukt könnten Versammlungen pauschal kriminalisiert werden. Sollte dieser Vorstoß Erfolg haben, könnte zukünftig eine bloße Teilnahme an einer Versammlung unkalkulierbares Risiko darstellen. Zudem fordern sie die Freiheit für alle Gefangenen und die Einstellung aller Verfahren. Darüber hinaus erklären sie sich Solidarisch mit allen emanzipatorischen Kämpfen.

Die Demonstrant*innen versammelten sich am späten Nachmittag am Jungfernstieg zur Auftaktkundgebung. Kurz vor 17.00 Uhr setzte sich der Aufzug in Bewegung. Unterteilt war die Demonstration in mehreren Blöcken, vorne lief der Bündnis- und der internationalistische klassenkämpferische Block und hinter dem Lautsprecherwagen befand sich der antiautoritäre Block. Die Demonstrant*innen zogen über den Jungfernstieg zunächst zum Gänsemarkt. Am Valentinskamp stoppte die Polizei den Aufzug, da laut ihren Angaben sich einige Teilnehmer*innen Vermummung angelegt haben soll. Nach einiger Zeit konnte sich die Demonstration wieder in Bewegung setzen und passierte nach einiger Zeit den Sitz der Hamburger Staatsanwaltschaft am Gorch-Fock-Wall. Vor dem Untersuchungshaftanstalt in der Holstenglacis stoppte die Demonstration für eine Zwischenkundgebung.

Gegen 18.15 Uhr zogen die Demonstrant*innen weiter durch das Karolinenviertel. Über die Feldstraße ging es vorbei am Neuen Pferdemarkt und anschließend zum Schulterblatt. Dort kam es zu kleineren Rangeleien zwischen Teilnehmer*innen des Antiautoritären Block und der Polizei. Kurz danach setzte sich der Aufzug wieder in Bewegung und passierte die „Rote Flora“. Einige Teilnehmer*innen des klassenkämpferischen Block empfingen beim Vorbeiziehen des Autonomen Zentrums mit Pfiffen und riefen unter anderem „Free Palestine“. Über die Altonaer Straße und Schanzenstraße ging es zum U- und S-Bahnhof Sternschanze. Gegen 19.20 Uhr endete dort die Veranstaltung, die von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet wurde, nach einer kurzen Abschlusskundgebung.

Quellenangaben / Aufruf:
gemeinschaftlich.noblogs.org/aufruf/
www.rote-hilfe.de/news/bundesvorstand/1274-justiz-greift-...
www.nd-aktuell.de/artikel/1179273.rondenbarg-prozess-spae...
www.nd-aktuell.de/artikel/1178263.g-das-urteil-steht-fest...
www.jungewelt.de/artikel/462929.repression-nach-g20-gipfe...

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Stand: November 2022

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