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Berlin, 11.05.2010: - Kindererziehung unterm Hakenkreuz. HDJ (Heimattreue Deutsche Jugend)- Prozess vor dem Berliner Landgericht.
Von rechts nach links: RA Carsten Schrank, Angeklagter Ragnar D. (26 J.), RA Junge, Angeklagter Christian F. (27 J.)
Pressemitteilung vom Gericht "Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin hat heute drei Angeklagte wegen Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen, Verwendens von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen, Volksverhetzung und Nebendelikten verurteilt. Der Angeklagte Ragnar R. wurde wegen der Mitorganisation eines Zeltlagers am 6. und 7. Mai 2006 in Költzin, bei dem Hakenkreuzmasken mit Kindern gebastelt wurden und alle Beteiligten in schwarzen Uniformen gekleidet wurden und einer Schulungsveranstaltung am 13. Januar 2007, bei der volksverhetzende Rassetheorien kund getan wurden, sowie verbotene Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt wurden und letztlich auch der verbotene Propagandafilm „Der ewige Jude“ gezeigt wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte Christian F. wurde wegen der Organisation der Veranstaltung vom 13. Januar 2007 zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Beiden Angeklagten wurde aufgegeben 60 Stunden gemeinnützige Tätigkeit abzuleisten. Die weitere Angeklagte Daniela K. wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt, da sie bei der Veranstaltung vom 13. Januar 2007 am Eingang das Eintrittsgeld kassiert hat.(..)"
Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig.
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