Kundmachung
Diese Seite der Stiegenanlage wird bei
Schneelage nicht gereinigt und bei Glatteis
nicht bestreut. Im Interesse der körperlichen
Sicherheit werden die Fußgänger daher
aufgefordert, zu diesen Zeiten die andere
Seite der Stiegenanlage zu benützen.
Wiener Magiratrat, M Abt. 48
Eve O. Lushion 63 months ago | reply
wow - so klar hab ich das noch nie gelesen!